Erklär mir doch mal die Feuerwehr
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Grundsätzliches
Gefahrmeldung und Hilfeleistungspflicht
Jeder Bürger in Deutschland der ein Schadensfeuer, einen Unfall oder einen anderen Unglücksfall entdeckt, ist gesetzlich dazu verpflichtet dies zu melden. Dies geschieht über die Notrufnummer 112.
Jede Person in Deutschland die über 16 Jahre alt ist, ist bei einem Brand oder einem öffentlichen Notstand verpflichtet, Lösch- und Rettungsdienste zu leisten, wenn sie körperlich dazu in der Lage ist und von einem berechtigten Angehörigen der Feuerwehr dazu aufgefordert wird. Die Dienstleistung kann nur abgelehnt werden, wenn eine erhebliche Gefahr besteht oder wenn hierdurch andere wichtige Pflichten verletzt würden.
Feuerwehrleitstellen
Jeder Landkreis bzw. jede größere Stadt (Kreisstadt) ist verpflichtet eine Leitstelle aufzustellen und zu unterhalten. Bei der Leitstelle laufen alle Notrufe der 112 auf und werden dort bearbeitet. Von dort werden die jeweiligen Feuerwehren, aber auch die Rettungsdienste, alarmiert und koordiniert. Die Leitstellen müssen 365 Tage im Jahr rund um die Uhr von mindestens zwei Mitarbeitern besetzt sein.
Aufgaben der Feuerwehr
Retten – Löschen – Bergen – Schützen sind die vier Hauptaufgaben der Feuerwehren:
- Retten: von Menschen besonders bei Verkehrsunfällen auf Straßen oder anderen Verkehrswegen, bei Unglücksfällen wie Bränden, wenn eine ältere Person hilflos (weil durch Krankheit oder Verletzung bewegungsunfähig) in einer Wohnung liegt, eine Person in einen reißenden Fluss gefallen ist, eine Person im Eis eingebrochen ist usw., dies gilt auch gleichermaßen für Tiere.
- Löschen: Gebäudebrände, Zimmer- oder Kellerbrände, PKW- oder LKW-Brände, Wald- oder Flächenbrände in der Natur, Brand auf einem Schiff, eines Eisenbahnzuges oder eines Flugzeugs usw.
- Bergen: wenn z.B. ein Fahrzeug von der Straße abgekommen ist, wenn Ladung eines Beförderungsmittels verloren gegangen ist und leider auch wenn getötete Tiere oder gar Menschen geborgen werden müssen.
- Schützen: Bewohner und Häuser vor Hochwasser oder all zu großer Schneelast, die Umwelt vor der Verbreitung giftiger oder gefährlicher Stoffe durch auslaufende Flüssigkeiten oder Gase, wenn große Bäume usw. umzufallen drohen und eine Gefahr darstellen usw.
Zahlen und Fakten
Gemeindefeuerwehr
Jede Stadt und jede Gemeinde ist verpflichtet eine eigene Feuerwehr aufzustellen sie nach den örtlichen Bedürfnissen auszustatten und zu unterhalten. Größere Gemeinden (ab ca. 10.000 bis 20.000 Einwohnern) haben teilweise Freiwillige Feuerwehren mit einigen hauptamtlichen Kräften. Das heißt, dass einige Feuerwehrangehörige den ganzen Tag im Feuerwehrhaus arbeiten und dort ihr Geld verdienen. Städte wie zum Beispiel Offenburg (60.000 Einwohner) haben zwischen zehn und 15 hauptamtliche Feuerwehr-Angehörige.
Eine Feuerwehr ist kein Verein. Sie ist eine Einrichtung der Gemeindeverwaltung, vergleichbar mit dem kommunalen Bauhof. Da sie strukturell jedoch wie ein Verein aufgebaut ist, wird sie daher oft den Vereinen zugeordnet. Allerdings ist die Feuerwehr mit hoheitlichen (staatlichen) Aufgaben und Sonderrechten betraut um die vielfältigen Aufgaben an 365 Tagen im Jahr, zu jeder Tages- und Nachtzeit und innerhalb von zehn Minuten zu erfüllen.
Berufsfeuerwehr
Jede Stadt über 100.000 Einwohnern KANN eine Berufsfeuerwehr aufstellen. Ab 150.000 Einwohnern MUSS eine Stadt eine Berufsfeuerwehr aufstellen. Eine Berufsfeuerwehr besteht aus mindestens einer hauptamtlichen Wache. Eine Wache ist rund um die Uhr besetzt und besteht aus mindestens 60 Einsatzbeamten, von denen mindestens etwa 25 Beamte gleichzeitig Wachdienst haben. In Baden-Württemberg gibt es folgende Berufsfeuerwehren:
1. Stuttgart: 633.000 Einwohner, fünf Feuerwachen (520 Einsatzbeamte)
2. Mannheim: 316.000 Einwohner, drei Feuerwachen (300 Einsatzbeamte)
3. Karlsruhe: 309.000 Einwohner, zwei Feuerwachen (250 Einsatzbeamte)
4. Freiburg: 237.000 Einwohner, eine Feuerwache (132 Einsatzbeamte)
5. Heidelberg: 163.000 Einwohner, eine Feuerwache (120 Einsatzbeamte)
6. Heilbronn: 129.000 Einwohner, eine Feuerwache (90 Einsatzbeamte)
7. Pforzheim: 128.000 Einwohner, eine Feuerwache (90 Einsatzbeamte)
8. Reutlingen: 118.000 Einwohner, eine Feuerwache (70 Einsatzbeamte)
9. Baden-Baden: 57.000 Einwohner, eine Feuerwache (65 Einsatzbeamte)
Eine Besonderheit ist der Fall "Baden-Baden": Obwohl die Stadt Baden-Baden deutlich unter der Grenze von 100.000 Einwohnern liegt, wurde hier eine Berufsfeuerwehr aufgestellt. Aufgrund der herrschenden städtischen Infrastruktur, der hohen Einsatzdichte, Schwierigkeiten bei der Rekrutierung und weiterer wichtiger Gründe die Orts-spezifisch sind, hat das Innenministerium hier eine Ausnahme zugelassen.
In Ulm ist es genau umgekehrt: Die Stadt hat zwar 130.000 Einwohner, hat aber als einzige Großstadt in Baden-Württemberg keine Berufsfeuerwehr. Sie verfügt über eine hauptamtliche Mannschaft von 73 Einsatzkräften und wird bei Bedarf von den 14 Freiwilligen Abteilungen mit ca. 500 Angehörigen ergänzt.
Zum Vergleich:
- In ganz Deutschland gibt es 114 Berufsfeuerwehren, davon sind rund die Hälfte allein im Ruhrgebiet in Nordrhein-Westfalen vertreten
- Die größte Berufsfeuerwehr in Deutschland ist die „Berliner Feuerwehr“. Sie verfügt über 34 ständig besetzte Feuerwachen, 23 Rettungswachen mit 3.900 Einsatzbeamten
- Die Feuerwehr in New York, das „New York Fire Department“ verfügt über 214 Wachen mit 17.230 Beschäftigen (zivile inklusive). Sie ist damit die zweitgrößte Berufsfeuerwehr der Welt, nach Tokio.
- Die erste Berufsfeuerwehr weltweit gab es in der österreichischen Hauptstadt Wien und wurde im Jahr 1686 aufgestellt. Die erste Berufsfeuerwehr auf deutschem Boden gab es 1851 in der (damals preußischen) Hauptstadt Berlin. In Freiburg gab es ab 1945 eine Berufsfeuerwehr.
Feuerwehrangehörige
In ganz Deutschland sind 994.042 Angehörige in den Freiwilligen Feuerwehren aktiv, also etwa jeder 84. Einwohner. Hauptamtlich beschäftigte Feuerwehrleute gibt es in Deutschland 48.558 (Stand: 2019). In Baden-Württemberg sind 112.262 Personen, darunter 8.305 Frauen, in den 1.098 Gemeindefeuerwehren aktiv, also nur jeder 100. Einwohner. 2.599 Personen waren in Baden-Württemberg hauptamtlich bei der Feuerwehr beschäftigt (Stand: 2022). In March gibt es derzeit rund 85 Angehörige in der Einsatzabteilung (darunter fünf Frauen) also nur etwa jeder 110. Einwohner (Stand: 2022).
Feuerwehr-Einsätze
Im Jahr 2022 musste die Feuerwehr March 82 Einsätze bewältigen (2015: 123). Sie musste im Durchschnitt also rund alle vier Tage ausrücken. Im Jahr 2022 hatten die Feuerwehren in Baden-Württemberg insgesamt 124.335 Einsätze zu bewältigen. Diese teilten sich wie folgt auf:
· 53.924 (43 Prozent) auf Technische Hilfeleistungen,
· 25.824 (21 Prozent) auf Fehlalarme,
· 21.195 (17 Prozent) auf Brandeinsätze,
· 9.538 (8 Prozent) auf rettungsdienstliche Notfalleinsätze und
· 13.854 (11 Prozent) auf sonstige Einsätze.
Wissenswertes
Eintritt in die Feuerwehr
Kinder und Jugendliche können ab dem vollendeten 6. Lebensjahr in die Jugendfeuerwehr March eintreten. Dort lernen sie alles rund um das Thema Feuerwehr, wobei es in der Kindergruppe (6- bis 9-Jährige) noch sehr spielerisch abläuft und die Gruppenstunden dort auch mit Themen wie Basteln, Malen etc. ausgeschmückt werden. Ab dem 17. Lebensjahr können die Jugendlichen dann in die Einsatzabteilung wechseln. Wenn sie die so genannte „Truppmann-Ausbildung Teil 1“ absolviert haben und 18 Jahre alt sind, können sie auch an Einsätzen teilnehmen.
Grundsätzlich kann jeder Gemeinde-Bürger zwischen 17 und 60 Jahren, der der deutschen Sprache mächtig ist, sowie körperlich und persönlich dafür geeignet ist, Mitglied einer Feuerwehr werden – dies schließt Frauen selbstverständlich mit ein. Mit dem vollendeten 65. Lebensjahr scheidet man automatisch aus der Einsatzabteilung aus und wechselt dann in die Ehrenabteilung der Feuerwehr.
Ausbildung
Unterschiedlich sehen die Ausbildungswege für die Berufsfeuerwehren und Freiwillige Feuerwehren aus. Berufsfeuerwehren führen ihre Ausbildung meist während der üblichen Bereitschaftszeit aus, ergänzt durch einzelne Fach-Kurse. Bei den Freiwilligen Feuerwehren hingegen muss darauf Rücksicht genommen werden, dass die Feuerwehrmitglieder einem zivilen Beruf nachgehen und die Ausbildungen möglichst abends oder an den Wochenenden absolvieren können.
Die Ausbildungsdauer eines Berufsfeuerwehr-Angehörigen (Brandmeister-Anwärter) dauert etwa zwei Jahre und setzt in aller Regel einen zuvor erlernten handwerklichen Beruf voraus. Bei den Freiwilligen dauert die Grundausbildung etwa 85 Stunden, verteilt auf ca. acht Wochen. Bis ein Bürger in den wichtigsten Einsatz-Bereichen eingesetzt werden kann und dafür alle notwendigen Ausbildungen absolviert hat, dauert es insgesamt ca. 220 Stunden, verteilt auf etwa 1,5 bis 2 Jahre. Eine möglichst umfangreiche Ausbildung ist sehr wichtig – denn eines ist sicher: Der nächste Feuerwehreinsatz kommt bestimmt.
Alarm für die Feuerwehr
Die Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehren sind NICHT ständig besetzt. Das heißt, muss eine Freiwillige Feuerwehr zu einem Einsatz ausrücken, werden die Mitglieder über Funkmeldeempfänger gerufen. Jeder Feuerwehrangehörige trägt einen solchen Piepser immer bei sich und merkt damit sofort wenn ein Alarm eingeht. Die Feuerwehrleute müssen sich dann auf dem schnellsten Wege zum Feuerwehrhaus begeben – dabei sollen sie aber die geltenden Verkehrsregeln einhalten und dürfen auf der Anfahrt zum Feuerwehrhaus in keinem Fall andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Dort angekommen legen sie ihre Einsatzkleidung an und fahren mit den Einsatzfahrzeugen – dann mit Blaulicht und Sondersignal – zur Einsatzstelle.
Findet ein solcher Einsatz während der Arbeitszeit statt, müssen die Wehrleute möglichst sofort den Arbeitsplatz verlassen. Dies muss allerdings bereits im Vorfeld mit dem Arbeitgeber geregelt und abgesprochen sein, sonst ist Ärger vorprogrammiert. Den Verdienstausfall der feuerwehrdienst-tuenden Arbeitnehmer wird dem Arbeitgeber selbstverständlich von der jeweiligen Gemeinde ersetzt.
Hilfsfrist und Kosten
Jede Feuerwehr – und damit auch die Freiwillige – ist verpflichtet innerhalb von zehn Minuten, nach Eingang eines Alarms, an jeder möglichen Einsatzstelle ihres Zuständigkeitsbereichs, einzutreffen. Dies ist nur möglich, wenn die Feuerwehrgerätehäuser in entsprechenden Abständen innerhalb einer Stadt oder Gemeinde aufgestellt sind. Da dies derzeit fast überall noch gewährleistet ist, werden diese Fristen auch in nahezu allen Fällen eingehalten – Tag und Nacht!
Gemessen an dieser außerordentlich hohen Leistung ist die Feuerwehr in Baden-Württemberg unschlagbar günstig. Die Kosten der Feuerwehren in Baden-Württemberg beliefen sich im Jahr 2010 auf ca. 510 Millionen Euro. Teilt man diese Summe auf alle 10,8 Millionen Bürger des Landes auf, so kostet das gesamte freiwillige Feuerwehrwesen pro Einwohner rund Euro 47 – pro Jahr!!! Das ist Weltrekord!
Beschaffung der Feuerwehr-Ausrüstung
Die Ausrüstung der Feuerwehren, also die Fahrzeuge, die Gerätehäuser, die Einsatz- und Dienstkleidung oder die zahlreich vorhandenen technischen Geräte, sind meist sehr teuer. Bezahlen muss dies alles die Gemeinde. Sie erhält vom Staat allerdings finanzielle Zuschüsse, da sonst vieles nicht beschafft werden könnte.
Löschwasser
Das Löschwasser der Feuerwehren kommt in aller Regel aus dem ganz normalen öffentlichen Trinkwassernetz. Dort wird es aus den Hydranten für den Brandfall entnommen. Es gibt Überflur- und Unterflurhydranten. Die roten Überflurhydranten an den Straßenrändern kennt fast jeder. Die Unterflurhydranten dagegen sind unterirdisch und durch einen ovalen „Kanaldeckel“ in den Straßen und Wegen zu erkennen. Durch quadratische, rot umrahmte Hinweisschilder an Häusern und Pfosten, kann man sie auch im Winter, wenn Schnee liegt, auffinden. Bei abgelegenen Bauernhöfen wird meist aus einem Löschwasserteich, einem Tiefbrunnen oder einem Bach Löschwasser entnommen.
Führung und Leitung der Feuerwehr
Die Feuerwehren werden von einem Feuerwehrkommandanten geleitet, Feuerwehr-Abteilungen (also eine Ortsteil-Feuerwehr) werden von Abteilungskommandanten geleitet. Diese werden von den Mitgliedern der Einsatzabteilung auf die Dauer von fünf Jahren in geheimer Wahl gewählt. Eine geheime Wahl ist gesetzlich vorgeschrieben.
Die Mannschaften können von Gruppen- oder Zugführern geführt werden. Wer zum Gruppen- oder Zugführer ernannt wird, legt der Feuerwehrkommandant, auf Vorschlag des Feuerwehrausschusses, fest.
Bei einem Feuerwehreinsatz hat immer der Feuerwehrkommandant die Einsatzleitung. Ist dieser nicht anwesend, hat ein Zugführer oder eventuell auch ein Gruppenführer die Leitung des Einsatzes inne.
Sonderfeuerwehren
Bei einigen größeren Betrieben und Firmen oder ganz großen Fabrikanlagen reicht die normale kommunale Gemeindefeuerwehr bzw. Berufsfeuerwehr zur allgemeinen Schadensabwehr nicht mehr aus. Hier müssen so genannte Werkfeuerwehren aufgestellt werden, die ganz spezielle Anforderungen und damit auch ganz besondere Ausrüstungen haben. Die größte von ihnen in Deutschland ist die BASF-Werkfeuerwehr in Ludwigshafen mit 195 Mitarbeitern. Bei größeren Flughäfen sind Flughafenfeuerwehren mit ständig besetzten Wachen aufgestellt, bei kleineren Flughäfen oder Flugplätzen, ohne ständig besetzte Wache, sind meist eigene Tanklöschfahrzeuge stationiert, die dann von der zuständigen kommunalen Gemeindefeuerwehr besetzt werden.
Versicherung
Alle Mitglieder der Feuerwehren sind bei sämtlichen dienstlichen Veranstaltungen und Vorgängen über eine Sonderversicherung der Gemeinde großzügig versichert.
Kameradschaft
Das die Feuerwehren landauf, landab außerordentlich leistungsfähig sind, konnte man in diesem Beitrag unschwer erkennen. Die Mitglieder der Feuerwehren können sich untereinander bedingungslos aufeinander verlassen. Der eine kann dem anderen blind vertrauen, man versteht sich gegenseitig ohne viele Worte zu verlieren, allein durch Blicke. Dies alles sind wichtige Voraussetzungen für schwierige Situationen in sämtlichen Einsätzen und der Grundstein der Leistungsfähigkeit einer jeden Feuerwehr.
Diese Voraussetzung ist meist das Ergebnis einer langen, regen und vielseitigen Kameradschaft. Sie wächst sehr langsam, ist aber oft sehr beständig. Damit eine solche Kameradschaft entstehen kann, sollten sich die Kameraden untereinander gut kennen. Es müssen Möglichkeiten vorhanden sein, bei denen man sich noch besser kennen lernt und sich jeder in der Feuerwehr wohl fühlen kann. Dazu gehören Kameradschaftsabende, Gemütliches Beisammensein, nach Übungen und Einsätzen, Ausflüge, Wandertouren und weitere gemeinsamen Unternehmungen.
Getreu dem Feuerwehr-Motto: Einer für alle – und alle für einen.