Organe der Feuerwehr March
Innerhalb einer Gemeindefeuerwehr sind verschiedene sog. Organe installiert. Alle Entscheidungen, die innerhalb der Wehr zu treffen sind, werden ausschließlich von diesen Organen gefällt, die jeweils unterschiedliche Zuständigkeiten besitzen. Organe der Feuerwehr March sind:
Dieser besteht aus dem Geschäftsführenden Vorstand (also Kommando, Schriftführer und Kassenverwalter), dem Vertreter der Ehrenabteilung, dem Vertreter der Jugendabteilung, sowie sechs gewählten Beisitzern aus der Mannschaft.
Der Feuerwehrausschuss, der ca. fünf bis sechs Sitzungen im Jahr abhält, behandelt alle wichtigen sowie grundlegenden Feuerwehr-Angelegenheiten, sowie Kameradschafts-, Personal- und ganz besonders Finanz-Angelegenheiten.
Seine Zuständigkeit umfasst die Belange der Ehrenabteilung
Seine Zuständigkeit umfasst die Belange der Jugendabteilung
- Die Hauptversammlung
Welche Organe installiert sein müssen, wird in der Feuerwehrsatzung festgelegt, die der Gemeinderat beschließt. Darüber hinausgehende oder übergeordnete Regelungen, sind im Landesfeuerwehrgesetz Baden-Württemberg, in den Feuerwehr-Verwaltungsvorschriften bzw. in den bundeseinheitlichen Feuerwehr-Dienstvorschriften festgehalten.
- Feuerwehrsatzung der Feuerwehr March vom 22.03.2013
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