Einsatzbericht
007 - Mi, 12.01.2022 - Brand 3: Brandmeldealarm, Grünstraße
Fehlalarm Brandmeldeanalage
Datum | Mi, 12.01.2022 |
Einsatzzeit | 10:15 Uhr |
Einsatzdauer | 00:38 Std. |
Fahrzeuge | March: Einsatzleitwagen ELW1 (March 1/11) March: Löschfahrzeug LF 16/12 (March 1/44) March: Gerätewagen Logistik GW-L (March 1/74) |
Rauchmelder schlägt zum zweiten Mal innerhalb von zwei Monaten grundlos an
In einem Getränkevertrieb im Gewerbegebiet March-Hugstetten löste die automatische Brandmeldeanlage aus. Es wurde Gesamtwehralarm für die Marcher Wehr, sowie ein Arbeitsalarm für die Drehleiter sowie den Schlauchwagen "SW-2000" der Feuerwehr Bötzingen ausgelöst.
An der Einsatzstelle stellte sich die selbe Lage ein, wie bereits beim Einsatz vor zwei Monaten an gleicher Stelle (siehe Einsatz 2021-075): Der selbe Rauchmelder hatte scheinbar erneut ohne Grund ausgelöst und ist damit für diesen Fehleinsatz der Feuerwehr verantwortlich. Der Gruppenführer des ersten Löschfahrzeugs erkundete den Bereich um den auslösenden Melder, wo es aber keinerlei Auffälligkeiten gab, weswegen abermals kein Auslösegrund festgestellt werden konnte. Das war das Signal zum Einsatzabbruch, welches kurz darauf auch gegeben wurde. Die Feuerwehr stellte die Brandmeldeanlage zurück, belehrte das anwesende Personal über die Kostenpflicht eines solchen Einsatzes und legte eine technische Überprüfung der Anlage nahe. Daraufhin kehrten sämtliche Fahrzeuge wieder ins Gerätehaus zurück. Die anwesende Polizei nahm kurz die einsatzrelevanten Daten zu Protokoll und rückte daraufhin auch bald wieder ab.
Da die Löschwasserversorgung im Industriegebiet March-Hugstetten derzeit nur eingeschränkt in Betrieb ist, musste zusätzlich zur erforderlichen Drehleiter aus Bötzingen auch noch der Schlauchwagen SW-2000 ins Industriegebiet ausrücken. Dieser sowie der Gerätewagen Logistik der Feuerwehr March, hätten dann im Bedarfsfall am Mühlbach an der Hochdorfer Straße eine Wasserentnahme eingerichtet und von dort eine separate doppelte Löschwasserleitung ins Industriegebiet verlegen müssen. Im günstigsten Fäll hätten dann entweder 940 Meter Schlauchleitung verlegt werden müssen, oder im ungünstigsten Fall 2.220 Meter. Mit diesen Maßnahmen wäre dann auch eine Vollsperrung der S-Bahnstrecke einhergegangen -- diesmal war dies alles zum Glück nicht erforderlich. Diese erweiterte Ausrückeordnung muss noch so lange in Kraft bleiben, bis die Löschwasserversorgung im Hugstetter Industriegebiet nachhaltig ertüchtigt ist.